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Schutz bei bewaffneten Konflikten

 

 

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Artikel 38 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten, Kindern Schutz bei bewaffneten Konflikten zu bieten. Das ist humanitäres Völkerrecht. Der Angriffskrieg auf die Ukraine und das Verhindern von Fluchtrouten verletzt dieses Recht der dort lebenden Kindern schwer. Das Netzwerk von @MACH DICH STARK verurteilt diese Verletzung und fordert die Einhaltung der Kinderrechte! 

 

 

 

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von 196 Staaten unterzeichnet, darunter auch Russland. Sie umfasst zahlreiche Rechte von Kindern und legt wesentliche Standards zu ihrem Schutz weltweit fest. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.